Kin-GAP

Das Kinship Guardianship Assistance Payment-Programm (Kin-GAP) ist eine neue dauerhafte Option für Kinder in langfristigen Pflegefamilien bei relativen Betreuern und in bestimmten Fällen bei nicht verwandten Betreuern, die eine familiäre Beziehung zu dem Kind aufgebaut haben. Um Anspruch auf eine Kin-GAP-Zahlung zu haben, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Kind war mindestens sechs Monate in Folge bei dem Verwandten untergebracht, bevor das Jugendgericht die Vormundschaft anordnete und bevor die Unterhaltspflicht abgewiesen wurde.
  • Der Sozialarbeiter beurteilte die Pflegeperson und kam zu dem Schluss, dass er oder sie nicht länger der Aufsicht eines Sozialarbeiters oder des Jugendgerichts bedarf und bereit und in der Lage sei, das Pflegesystem zu verlassen.
  • Die Vormundschaft wurde vom Jugendgericht angeordnet.
  • Die Abhängigkeit vom Jugendgericht wurde am oder nach dem 1. Januar 2000 aufgehoben.
  • Das Kind ist US-Staatsbürger, US-Staatsangehöriger oder hat einen rechtmäßigen Einwanderungsstatus.

Kin-GAP-Zahlungen in Höhe des Grundsatzes für Familienhäuser in dem Landkreis, in dem das Kind wohnt.