Für verstorbene Einwohner des Landkreises, die nicht über die Mittel verfügen, eine solche Bestattung selbst zu leisten, und deren nächste Angehörige finanziell nicht in der Lage sind, ihrer Verantwortung nachzukommen, kann eine Kreisbestattung genehmigt werden.
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Der Antragsteller für die Bestattungsdienstleistung muss der nächste Angehörige des Verstorbenen sein, und zwar in der folgenden Reihenfolge:
- Ein Bevollmächtigter für das Gesundheitswesen
- Überlebender Ehegatte
- Überlebendes erwachsenes Kind/Kinder
- Hinterbliebene Eltern
- Hinterbliebene fähige erwachsene Geschwister oder, wenn es mehr als ein überlebendes Geschwisterkind gibt, die Mehrheit der überlebenden erwachsenen Geschwister
Pro Verstorbenen wird nur ein Antrag entgegengenommen. EHSD wird eine Feststellung der finanziellen Anspruchsberechtigung des nächsten Angehörigen des Antragstellers vornehmen. Der Antragsteller der nächsten Angehörigen muss bescheinigen, dass sich im Nachlass des Verstorbenen kein Vermögen befindet und dass er finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten der Bestattung zu decken.
Das Bestattungsprogramm übernimmt die Kosten für die Einäscherung des Verstorbenen.
Anträge für die Kreisbestattung werden in den Büros der Allgemeinen Assistenz entgegengenommen. Im Contra Costa County gibt es drei Einheiten für allgemeine Hilfe. Wenn Sie sich für das Bestattungsprogramm des Landkreises bewerben möchten, rufen Sie bitte an oder besuchen Sie das nächstgelegene Büro:
Ostgrafschaft | Zentralbezirk | Westliche Grafschaft |
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4545 Delta Fair Boulevard Antiochia, CA 94509 Telefon: (925) 608-5990 Fax: (925) 608-5998 | 400 Ellinwood-Weg Angenehmer Hügel, CA 94523 Telefon: (925) 655-1221 Fax: (925) 228-0405 | 1305 Macdonald Avenue Richmond, CA 94801 Telefon: (510) 942-3670 Fax: (510) 942-3888 |
Die Bürozeiten an jedem Standort sind
Montag – Freitag, 8:00 bis 5:00 Uhr